Auch Immigranten unterliegen der Versicherungspflicht in Deutschland. Kommen diese aus einem Land, aus dem bei der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt werden muss, muss bereits zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz vorgewiesen werden.
Wenn der Ausländer in Deutschland dann erwerbstätig ist, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Oder, wenn das Einkommen hoch genug ist, kann die Versicherung auch über eine private Krankenversicherung erfolgen. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer nicht erwerbstätig ist. In diesem Fall gibt es die Krankenversicherung für Ausländer, die spezielle Tarife anbietet, die auf die Bedürfnisse des Immigranten abgestimmt sind.
So ist es zum Beispiel möglich, die Krankenversicherung nur für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen. Ein denkbares Anwendungsgebiet sind befristete Weiterbildungen, die in Deutschland absolviert werden. Viele Versicherungen versichern auch den Besuch im Heimatland.
Es sollten jedoch die Angebote verschiedener Versicherungen verglichen werden, denn hier gibt es zum Teil verschiedene Tarife, die sich in Preis und Leistung unterscheiden. Zum Beispiel haben manche Versicherungen eine Beitragsstaffel, die sich an der Dauer des Aufenthalts orientiert.